Satzung, Ordnung, DienstvorschriftenSatzung, Ordnung, Dienstvorschriften

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Körperschaft

Das Bayerisches Rote Kreuz ist innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes e.V. einer von 19 Landesverbänden. Historisch ist der Landesverband des Bayerischen Roten Kreuz eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und untersteht der als zuständige Aufsichtsbehörde dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr.

Das Bayerische Rote Kreuz gliedert sich in 5 Bezirksverbände. Innerhalb dieser Bezirksverbände gliedern diese sich in 73 Kreisverbänder

Die Bereitschaft Zentral1 gehört zum Kreisverband München, Bezirksverband Oberbayern.

 

Satzung des Bayerischen Roten Kreuz

Es gilt die Satzung des Bayrischen Roten Kreuz i.d.F.v. 21.07.2001, zuletzt geändert am 07.12.2013, mit Schieds- und Wahlordnung (Veröffentlich im StAnz Nr. 10 vom 26.02.2014, Az: ID4-0095.81-29)

Bereitschaften

Ordnung der Bereitschaften

Es gilt die Ordnung der Bereitschaften i.d.F.v. 12.11.2012

Von der Landesbereitschaftsleitung am 19. Oktober 2012 beschlossen, und am 12. November 2012 vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuz erlassen und in Kraft getreten.

Dienstvorschrift zur Ordnung

Es gilt die Dienstvorschrift zur Ordnung der BRK-Bereitschaften i.d.F.v. 25.10.2014

Der Landesausschuss der BRK-Bereitschaften hat am 25.10.2014 gemäß § 2 der Ordnung der BRK-Bereitschaften vom 19.10.2012 (OdB) diese Dienstvorschrift beschlossen und in Kraft gesetzt.
Diese Dienstvorschrift ist die Durchführungs- und Ausführungsbestimmung der Ordnung.